Aktualisierung Corona-Regelungen für die Nutzung der Sportanlagen des TuS

Liebe Mitglieder,              

gemäß aktueller Neufassung der Niedersächsischen „Corona-Verordnung“ ist ab dem 6. Juli 2020 die Sportausübung auf und in privaten Sportanlagen auch zulässig, wenn sie in festen Kleingruppen von nicht mehr als 30 Personen erfolgt. Die bisherigen Kontakt- und Abstandsregelungen sind hierfür aufgehoben.

Es gelten jedoch nach wie vor die gültigen Hygieneregeln und die Vermeidung von Warteschlangen.

Außerdem ist sicherzustellen, dass die bisherige Dokumentation fortgeführt wird und nach der Trainingseinheit umgehend, vollständig (Vor- und Zuname, vollständige Anschrift, Telefonnummer, Beginn und Ende) und leserlich an per Mail an Sven Grabowski übermittelt wird (1.vorsitzender@tus-ehra-lessien.de).

Außerdem sind auch wieder Zuschauerinnen und Zuschauer zugelassen, wenn jede(r) einen Abstand von mindestens 1,5 Meter zu jeder anderen Person, die weder zum eigenen noch zu einem weiteren Hausstand noch zu einer weiteren Gruppe von nicht mehr als 10 Personen gehört, einhält. Dies gilt für maximal 50 Personen. Die Einhaltung der Regelungen für über 50 Zuschauer kann von uns nicht sichergestellt  werden – daher darf diese Anzahl nicht überschritten werden.

Diese Neuregelungen gelten ab sofort sowie nur für die Nutzung der Sportanlagen des TuS.

Für den Hallensport gelten unverändert die bisherigen Nutzungsregeln der Gemeinde. Hier sind wir im ständigen Kontakt mit dem Bürgermeister. Sobald es hierzu Neuigkeiten gibt, werden wir Euch informieren.

Bei weiteren Fragen stehen wir Euch gern zur Verfügung.

Viel Spaß beim Sport und schöne Grüße!

Euer Vorstand


2020-07-09

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