Verschärfte Corona-Verordnung ab dem 1. Dezember 2021

Seit dem 1. Dezember 2021 sind leider weitere Restriktionen in Kraft getreten. Es gelten für unseren Sportbetrieb folgende Regelungen der Warnstufe 2:

  • Indoor-Sport sowie Nutzung aller Räumlichkeiten (Umkleidekabine, Dusche, WC, Geräteräume) nur noch mit 2Gplus – also zusätzlich mit negativem Testnachweis:
    • PCR-Test (Arzt) max. 48 Stunden alt
    • PoC-Antigen Schnelltest (Testzentren…) max. 24 Stunden alt
    • Selbsttest unter Aufsicht max. 24 Stunden alt -> Hier akzeptieren wir nur die Durchführung eines Test vor Trainingsbeginn vor einer von den jeweiligen Sparten benannten offiziellen Aufsehern!
    • FFP2-Maskenpflicht außer beim Sport treiben 
  • Outdoor-Sport nur noch mit 2G
  • Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre sind von den Restriktionen ausgenommen
    • Keine 3G-Nachweise
    • Indoor: Ab 6 Jahre einfache Maskenpflicht – außer beim Sport treiben
    • Indoor: Ab 14 Jahre FFP2-maskenpflicht – außer beim Sport treiben 
  • Dokumentation
    • Name, Adresse, Kontaktdaten, Datum, Uhrzeit, Status (geimpft / genesen / getestet)

Bei der Vorstandssitzung am 29.11. wurde entschieden, dass jede Sparte eigenverantwortlich entscheiden kann, ob sie Jugend- oder Erwachsenentraining unter den neuen Bedingungen durchführen möchte.

Bitte teilt Marco Misiti mit, welche Sparten aktiv bleiben wollen (Jugend oder Erwachsene) unter Nennung eines Hauptverantwortlichen sowie der verantwortlichen „Test-Aufseher“ bei Indoor-Sport, da hier mit verschärften Kontrollen zu rechnen ist.

Bitte beachtet die neuen Regelungen und informiert alle innerhalb Eurer Sparten!


2021-12-04

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